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Allgemeine Geschäftsbedingungen und wichtige Sicherheitshinweise

Für die Nutzung der Sandskulpturenwerkstatt SANDIEK.de gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) des Betreibers:

1. Nutzungsvoraussetzungen

1.1 Voraussetzung für die Nutzung der Sandskulpturenwerkstatt SANDIEK.de ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages gemäß dieser AGB. Hierzu muss der Teilnehmer mit seiner Unterschrift oder durch Bestätigung auf der Internetseite bestätigen, dass er sowohl die AGB als auch die Sicherheitshinweise gelesen, verstanden und zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist.

1.2 Volljährige Teilnehmer müssen durch einen geeigneten Nachweis ihre Volljährigkeit belegen. Minderjährige müssen zur Nutzung der Sandskulpturenwerkstatt SANDIEK.de eine Einverständniserklärung vorlegen, die von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben ist. Der Erziehungsberechtigte erklärt mit seiner Unterschrift, dass er die AGB und Sicherheitshinweise gelesen und sein Kind darüber aufgeklärt hat und erklärt seine Einwilligung zum Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages seines Kindes.

1.3 Besuche von Gruppen, die an einem angeleiteten Workshop teilnehmen möchten, müssen angemeldet sein. Eine schriftliche Bestätigung ist erforderlich. Gruppen-Workshops sind aus Platzgründen auf maximal 35 Personen beschränkt.

1.4 Bei Gruppen-Workshops mit Kindern und Jugendlichen muss durchgängig eine Aufsichtsperson, mithin ein Erziehungsberechtigter oder eine sonstige volljährige Person, die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt (Name, Anschrift im Formular angeben), anwesend sein.

1.5 Bei „SANDIEK selfmade" ist kein Mitarbeiter des Betreibers zugegen. Eine eigenständige Nutzung dieses Angebots ist für Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres möglich. Bei jüngeren Kindern ist die Begleitung durch eine Aufsichtsperson gem. 1.4 erforderlich.

1.6 Tickets können u.a. über den Online-Shop auf www.sandiek.de erworben werden. 1.7 Die genannten Preise enthalten die gesetzliche MwSt. von 19 %.

2. Nutzungsbereich/ Hausordnung

2.1 Zum Nutzungsbereich gehören das EG (Flur, Garderobe, WCs, Gruppenraum und Sandhalle) und die
vorgelagerte Terrasse inkl. Sitzmöglichkeiten. Nicht zum Nutzungsbereich gehört das OG des Gebäudes.

2.2 Im Erdgeschoss steht ein Gruppenraum zur Verfügung. Dort dürfen Jacken und Taschen aufbewahrt und selbst mitgebrachte Nahrungsmittel oder Getränke verzehrt werden.

2.3 Es ist darauf zu achten, persönliche Gegenstände gegen Diebstahl zu sichern. Der Betreiber beruft sich insoweit ebenfalls auf den nachfolgenden Haftungsausschluss zu Ziff. 4.

2.4 In die Sandhalle dürfen weder Lebensmittel noch Jacken oder Taschen mitgenommen werden. 2.5 Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich möglich, aber auch diese sind von der Sandhalle ausgeschlossen.

2.6 Die Einnahme von Alkohol und Drogen und das Rauchen sind in SANDIEK gänzlich untersagt.

2.7 Die Anlage und das Gelände sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.

3. Sicherheitshinweise

3.1 Das Betreten und die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr insoweit, dass die Haftung des Betreibers gemäß den nachstehenden Regelungen gem. Ziff. 4 eingeschränkt bzw. ausgeschlossen ist. 3.2 Jeder Teilnehmer muss vor der Benutzung an einer Einweisung teilnehmen:

3.3 Werkzeuge/ Handhabung

3.3.1 Alle notwendigen Werkzeuge sind vorhanden. Es werden Schaufeln, Schnitzwerkzeuge und schwere Handstampfer genutzt. Deren Handhabung wird in der Einweisung erläutert.

3.3.2 Unter den Werkzeugen befinden sich auch scharfkantige Werkzeuge, bei denen Verletzungsgefahr besteht. Herumliegende oder stehende Werkzeuge und Materialien stellen eine Unfallgefahr dar (z.B. Stolpern, Hereintreten, Abrutschen). Daher ist auf einen aufgeräumten Arbeitsplatz zu achten. So sind beispielsweise Schnitzwerkzeuge bei Nichtgebrauch in den Sand zu stecken oder in die Werkzeugkiste zu legen. Werkzeuge sollten mit einem sicheren und festen Griff genutzt werden.

3.3.3 Die Verschalungen/ Mallen sind aus OSB-Platten hergestellt und können bei Beschädigungen, z.B. durch Verkanten der Handstampfer, Absplitterungen aufweisen.

3.3.4 Während des Workshops ist auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Nachbarn sowie auf eine sichere, natürliche Körperhaltung im Stehen, Sitzen oder in der Hocke zu achten.

3.3.5 Bei Einschränkungen in der Mobilität steht ein Arbeitstisch, an dem im Stehen gearbeitet werden kann, zur Verfügung. Es wird darum gebeten, im Vorwege mit dem Betreiber in Kontakt zu treten, falls ein entsprechender Bedarf besteht.

3.4 Kleidung

3.4.1 Es wird empfohlen, festes Schuhwerk zu tragen. Der Sandberg ist uneben und der Sand hat scharfkantige Eigenschaften. Zudem wird empfohlen, beim Betreten des Sandbergs vorsichtig zu sein, um die Balance halten zu können.

3.4.2 In dem Spezialsand ist ein Lehmanteil vorhanden. Da die Kleidung während des Workshops mit dem Sand in Berührung kommt, sollte zur Vermeidung von sichtbaren oder eventuell nicht entfernbaren Flecken auf helle oder weiße Kleidung verzichtet werden.

3.4.3 Zudem weist der Sand eine Grundfeuchtigkeit auf, die sich beim Hinsetzen in den Sand bemerkbar machen könnte. Es ist möglich, Verschalbretter als Sitzfläche zu benutzen oder eigene Sitzunterlagen mitzubringen.

3.4.4 Schmuck, insbesondere Fingerringe, Armketten oder Armbänder sollten abgenommen oder geschützt werden. Einmalhandschuhe sind vorhanden.

4. Haftungsbeschränkung/ Schäden

4.1 Der Aufenthalt in und die Benutzung der Anlage erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der AGB oder Nichtbefolgen der Sicherheitseinweisung verursacht werden und nicht von uns vertreten sind, übernehmen wir keine Haftung.

4.2 Die Haftung vom Betreiber für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet der Betreiber für jeden Grad des Verschuldens. Der Vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Betreibers. Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber dem Betreiber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

4.3 Bei Beschädigung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen behält sich der Betreiber das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

4.4 Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich einem Mitarbeiter des Betreibers gemeldet werden.

5. Missachtung von Sicherheitshinweisen und Anweisungen

5.1 Bei einem Verstoß gegen die Sicherheitshinweise gemäß der Ziffer 2 oder gegen die Sicherheitsanweisung kann der betreffende Teilnehmer von der Nutzung ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.

5.2 Das Hausrecht über die Anlage üben der Betreiber und die von ihm Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

6. Betriebseinstellung/Nichtnutzung/Stornierung

6.1 Der Betreiber behält sich das Recht vor, Betrieb aus sicherheitstechnischen Aspekten (Feuer, Wetter, etc.) zeitweise oder ganz einzustellen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises.

6.2 Beendet der Teilnehmer den Besuch vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.

6.3 Nutzt der Teilnehmer zu einem im Vorfeld verbindlich vereinbarten Termin die Anlage nicht, ohne dass der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde, ist der Betreiber berechtigt, ohne weiteren Nachweis bis zu 90% des Preises einzubehalten, soweit die gebuchten Leistungen nicht kurzfristig an andere Interessenten vergeben werden konnten. Bei entsprechendem Nachweis kann der Betreiber einen höheren Betrag einbehalten. Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, im Einzelfall den Nachweis zu führen , dass die nach den gesetzlichen Vorschriften zu zahlende Vergütung weniger beträgt als die vorbezeichnete Pauschale. Der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt für die Nutzung einen Ersatzteilnehmer stellen.

7. Datenschutz

7.1 Der Betreiber erhebt von den Teilnehmern Daten zur Erfüllung seiner vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Art, Umfang und die Belehrung über das Widerspruchsrecht sind dem gesonderten Informationsblatt zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO zu entnehmen.

7.2 Der Betreiber möchte Werbung für die Skulpturenwerkstatt SANDIEK.de machen. Dabei wäre es hilfreich, Events mit Teilnehmern und ihren Werken zu fotografieren oder zu filmen und auf den Webseiten, Printmedien und in Aushängen der Werkstatt des Betreibers veröffentlichen zu dürfen. Eine solche Veröffentlichung wird nur erfolgen, sofern der Teilnehmer sein Einverständnis auf einer gesonderten Erklärung mit Hinweisen zu den Rechten der Teilnehmer auf Auskunft, Widerspruch und Widerruf schriftlich erklärt hat.

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 31.01.2020

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